Lithium – Verboten verdient
Wer profitiert davon, dass das wichtigste Mikrogramm-Spurenelement deines Gehirns rezeptpflichtig ist? Drei Antworten. Und eine Harvard-Studie, die niemand richtig zitiert.
Den Downloadlink für das Paper „Lithium. Das vergessene Spurenelement. Eine Einordnung jenseits von Verbot, Verschreibung und Geschäftsmodell” findest du am Ende des Beitrages.
Du benötigst dreihundert Euro für ein Rezept für ein Spurenelement, das in fast jedem hochwertigen Mineralwasser enthalten ist.
Willkommen in der Welt des Lithiums. In der gesamten EU verboten als Nahrungsergänzung – egal, wie niedrig die Dosis ist. Rezeptpflichtig als Arzneistoff. Am 6. August 2025 wurde es plötzlich zum Gegenstand einer der bemerkenswertesten Veröffentlichungen, die das Wissenschaftsjournal Nature in den vergangenen Jahren herausgegeben hat.
Diese Veröffentlichung verändert einiges. Aber sie wird – aus meiner Sicht – von genau den Akteuren verkürzt zitiert, die wirtschaftlich vom aktuellen Status profitieren.
Drei Akteure.
Drei Geschäftsmodelle.
Eine Regulierung.
Los geht’s!
Was Lithium ist – und was es nicht ist
Beginnen wir mit der wichtigsten Unterscheidung, die fast immer fehlt. Wenn von „Lithium“ die Rede ist, kann zweierlei gemeint sein.
Das pharmazeutische Lithium-Carbonat in Dosierungen von 600 bis 1.800 Milligramm pro Tag zur Behandlung bipolarer Störungen. Dies ist eine Hochdosistherapie mit enger therapeutischer Breite, regelmäßiger Blutspiegelkontrolle und ernsten Risiken bei Überdosierung. Diese Anwendung gehört in das therapeutische Umfeld. Punkt.
Das diätetische Lithium-Orotat oder freies Lithium aus Mineralwasser in Dosierungen von 1 bis 20 Milligramm elementarem Lithium. Diese Spurenelement-Größenordnung. ist in den USA als Nahrungsergänzungsmittel frei erhältlich. In der EU ist sie verboten.
Der Faktor zwischen beiden Anwendungsformen beträgt etwa 30 bis 200. Das ist, als würde man Selen-Vergiftungen heranziehen, um den Verkauf von 200-Mikrogramm-Selen-Kapseln zu verbieten.
In diesem Beitrag geht es nur um den zweiten Bereich.
Die Harvard-Studie, die alles verändert hat
Am 6. August 2025 publizierten Bruce Yankner und sein Team an der Harvard Medical School in Nature eine Arbeit mit dem Titel „Lithium deficiency and the onset of Alzheimer’s disease“ (Lithiummangel und das Auftreten der Alzheimer-Krankheit). Was sie zeigen, ist in vier Punkten zusammengefasst bemerkenswert:
Erstens: Die Lithium-Konzentration im Gehirn von Alzheimer-Patienten ist signifikant erniedrigt – schon in frühen Stadien der Krankheit und vor dem Auftreten von klinischen Symptomen. Bei milder kognitiver Beeinträchtigung ist die Konzentration im Mittel ein Drittel niedriger als bei kognitiv gesunden Vergleichspersonen.
Zweitens: Wenn Mäuse über die Nahrungsgabe in einen Lithium-Mangel versetzt werden, entwickeln sie innerhalb weniger Monate alle wesentlichen Marker des Alzheimer-Krankenbildes – auch wenn sie genetisch keinerlei Alzheimer-Disposition in sich tragen.
Drittens: Die Gabe von Lithium-Orotat verhindert diese Pathologie in Mausmodellen weit besser als Lithium-Carbonat bei identischer elementarer Lithium-Dosis. Der mechanistische Grund: Amyloid-β-Plaques binden Lithium-Ionen und entziehen sie dem Stoffwechsel. Lithium-Orotat ist gegen diesen Mechanismus deutlich resistenter.
Viertens: In gealterten Mäusen mit bereits aufgetretener Erkrankung reduzierte Lithium-Orotat die Amyloid-Last um etwa 70 Prozent. Die Gedächtnisleistung kehrte auf das Niveau junger Tiere zurück!
Eric Topol, eine der renommiertesten Stimmen der amerikanischen Medizin, kommentierte die Studie in seinem Ground Truths-Substack als „außergewöhnlich vielversprechend“. Natürlich schränkte er ein, dass eine Humanverifikation noch ausstehe.
So weit – so gut. Aber das, was daraus gemacht wird, muss genauer angesehen werden.
Die wirksame Dosis – die nicht jeder (gern) zitiert
Die Lithium-Konzentration, die in der Yankner-Studie die volle Schutzwirkung entfaltete, lag bei etwa 4,3 Mikroäquivalent pro Liter. Übertragen auf den Menschen entspricht das einer Tagesdosis von ungefähr 1 Milligramm elementarem Lithium.
Nicht zwanzig. Nicht zehn. Ein Milligramm.
Das ist exakt die Größenordnung, die Michael Nehls seit Jahren als essenzielle Tagesdosis für dieses vergessene Spurenelement empfiehlt. Das ist die Größenordnung, die in den epidemiologischen Trinkwasser-Studien seit den 1970er Jahren konsistent mit reduzierter Suizidrate, geringerer Demenz-Inzidenz und niedrigerer Aggressionskriminalität korreliert.
Und es ist die Größenordnung, die in einem normalen Heilwasser wie der Bad Heilbrunner Adelheidquelle oder dem Heppinger Mineralwasser problemlos durch das tägliche Trinken erreichbar wäre – wenn die regulatorische Lage es zulassen würde, dass solche Verbindungen frei und transparent als das beworben werden, was sie sind: niedrigdosierte Lithium-Quellen.
Die drei Profiteure des bestehenden Verbots
Hier wird es spannend. Die regulatorische Lage – Lithium darf in der EU nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden – erzeugt diverse Märkte, sie erzeugt ein (vollkommen überflüssiges) Lithium-Business. Dieses Business wird von drei Gruppen betrieben, die sich äußerlich betrachtet gegenüberzustehen scheinen und tatsächlich von der Regulierung profitieren.
Die erste Gruppe – die pharmazeutische Industrie
Lithium selbst ist nicht patentierbar. Es ist ein Element. Es gehört der Natur.
Lithium-Mimetika sind dagegen patentierbar. Dies sind Substanzen, die die zentralen Mechanismen von Lithium nachahmen – GSK-3β-Hemmung, BDNF-Steigerung – und als pharmazeutische Wirkstoffe mit Patent entwickelt werden können.
Mehrere große Pharmaunternehmen forschen aktuell an GSK-3β-Inhibitoren als Alzheimer-Medikamenten. Wenn nun Lithium-Orotat in der EU als Nahrungsergänzung zugelassen würde, würde diese gesamte Forschungslinie ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren. Niemand patentiert eine teure synthetische Substanz, wenn das Original im Laden für 12 Euro für die Monatsdosis steht.
Das Verbot schützt einen (potentiellen) Milliardenmarkt für patentierte Ersatzstoffe.
Zweite Gruppe – die Mikronährstoff-Praxen
Die Rezeptpflicht für Lithium hat in den vergangenen Jahren ein Praxismodell entstehen lassen, das auf der Vermittlung des Zugangs zur Substanz beruht. Wer niedrigdosiertes Lithium-Orotat als Ergänzung nehmen möchte, ist gezwungen, eine ärztliche Konsultation zu durchlaufen. In Deutschland und Österreich überwiegend im IGeL-Bereich – individuelle Gesundheitsleistung, von der Kasse nicht erstattet, vom Patienten selbst zu zahlen.
Die typische Kostenstruktur? Erstgespräch zwischen 80 und 250 Euro. Oder mehr. Für 5 Minuten „Aufklärung“ und Rezept ausstellen. Hinzu kommt oft (und oft überflüssigerweise) die Bestimmung der Lithium-Konzentration im Vollblut oder im Haar (sehr ungenau) für 40 bis 90 Euro. Oft dann auch noch der komplette Lock-in – Folgegespräche im Quartalsabstand. All dies ergänzt um die Rezepturkosten der Apotheke.
All dies für einen Wirkstoff, der – wäre er als Nahrungsergänzung zugelassen – noch nicht einmal 3 Euro im Monat kostet! (Basierend auf Double Wood Lithium Orotate)
Aus meiner Sicht kann ärztliche Beratung zu Mikronährstoffen grundsätzlich legitim und sinnvoll sein (nicht der Verkauf und die Empfehlung durch den Arzt!). Die Frage ist eine andere: Was leistet die Konsultation jenseits der reinen Rezeptausstellung? Bei 1 Milligramm Lithium-Orotat ist eine echte Differenzialdiagnostik medizinisch begrenzt. Der wesentliche, oft einzige Wertbeitrag besteht im Stempel auf dem Rezept.
Dritte Gruppe – die Hochdosis-Fraktion innerhalb der Funktionsmedizin
Diese Gruppe ist die am wenigsten sichtbare und vielleicht die kommerziell relevanteste.
Innerhalb der orthomolekularen und funktionsmedizinischen Welt hat sich eine Strömung entwickelt, die Lithium nicht in der niedrigen Ernährungsdosis verschreibt, sondern in deutlich höheren Mengen. Statt einem Milligramm verschreiben sie fünf, zehn, zwanzig.
James Greenblatt, einer der prominentesten Vertreter dieser Strömung, empfahl in seinen frühen Publikationen 1 bis 2 Milligramm pro Tag. Heute empfiehlt er 5 bis 20 Milligramm. Daniel Amen (Amen Clinics), Mark Hyman (Functional Medicine), und Henry Emmons (Natural Mental Health) bewegen sich alle in dieser Größenordnung. Die kommerziellen US-Funktionsmedizin-Praxen folgen dieser Linie.
Die wissenschaftliche Begründung dafür ist dünn. Es gibt keine randomisiert-kontrollierte Humanstudie, die einen Vorteil von 10 oder 20 Milligramm gegenüber 1 Milligramm in der gesunden Bevölkerung belegt. Die aktuelle Nature-Studie 2025 stützt das niedrige Dosierungsmodell.
Die kommerzielle Logik ist dagegen eindeutig. Höhere Dosen erzeugen schneller spürbare Effekte. Spürbare Effekte verbessern die Therapeut-Patient-Beziehung. Die bessere Beziehung erhöht die Therapietreue. Die höhere Therapietreue „rechtfertigt“ häufigere Kontrollen, Blutspiegel-Bestimmungen, Haar-Mineralanalysen, Verlaufsgespräche. Das Quartalsabo läuft, der Rubel rollt. Sorry, Dollar meistens.
Diese dritte Gruppe wird selten als eigenständiger Akteur wahrgenommen, weil sie sich rhetorisch im Lager der Pharma-Kritik positioniert. Tatsächlich übersetzt sie die Logik ihres Praxismodells in Profit, vielfach mehr als bei anderen Ärzten.
Drei Profiteure. Ein Verbot. Ein Verlierer.
Die regulatorische Position der EU – Lithium darf nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden – erzeugt einen Markt, in dem alle drei o.a. Gruppen verdienen. Die Pharma patentiert um den Stoff herum. Die orthomolekulare “Alternativ”medizin verkauft den Zugang. Und die Hochdosis-Verteiler innerhalb derselben Funktionsmedizin verkaufen die zwanzigfache Dosis – nicht weil die Wissenschaft sie stützt, sondern weil das Geschäftsmodell die hohen Dosen braucht.
Verlierer ist der Mensch, der Lithium-Orotat als Mikronährstoff nehmen möchte. Er zahlt entweder die Marge der pharmazeutischen Mimetika, die Marge der orthomolekularen Praxis oder Aufpreise für Grauzonen-Versandwege (was immer noch günstiger ist). Aber es gibt auch andere Wege, die du im Paper nachlesen kannst.
Wie sähe eine vernünftige Lösung aus?
Aus meiner Sicht ist die wissenschaftlich, gesundheitspolitisch und ökonomisch sinnvolle Lösung eindeutig: die Anerkennung von Lithium als Spurenelement. Eine Höchstmengenregelung im Bereich von 1 bis 5 Milligramm für Nahrungsergänzungsmittel muss erfolgen – mit freiem Verkauf in Apotheken, Reformhäusern und Online-Shops. So wie es bei Selen, Jod, Zink, Chrom, Mangan und allen anderen anerkannten Spurenelementen längst der Fall ist.
Die wissenschaftliche Evidenz für die ernährungsphysiologische Rolle ist mit der Nature-Studie 2025 auf einem Niveau, das eine regulatorische Neubewertung längst rechtfertigt, nein, zwingend geboten erscheinen lässt. Wer dagegen argumentiert, sollte transparent machen, welche ökonomischen Interessen er vertritt.
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Was ich tue
Ich lebe dieses Thema nicht abstrakt, ich nehme täglich Lithium als NEM. Aus meiner Sicht ist die Lithium-Versorgung ein Punkt, der in der ernährungsmedizinischen Selbstverantwortung deutlich präsenter sein sollte – gemeinsam mit Vitamin D, Magnesium, Omega-3 und den klassisch unterversorgten B-Vitaminen.
Wer auf der vollkommen legalen Seite bleiben möchte und keine Grauzonen anrühren will, hat einen einfachen Weg: ein lithiumhaltiges Heilwasser wie die Adelheidquelle oder das Heppinger Mineralwasser täglich, verteilt über den ganzen Tag, trinken. Ein bis anderthalb Liter eines Heilwassers mit etwa 1 Milligramm Lithium pro Liter decken die epidemiologisch protektive Aufnahmemenge. Kein Rezept. Kein IGeL-Gespräch. Kein Zoll.
Das ist nicht die einzige Option. Andere Wege findest du im Paper.
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⚠️ Hinweis zur Person und zum Format
Klaus Duell, Life- und zertifizierter Health-Coach, arbeitet seit über vierzig Jahren in der Lebensführungsberatung. Kein Arzt, kein Heilpraktiker – Health Coach. Ganz bewusst. Die in diesem Artikel formulierten Empfehlungen und Einordnungen entstehen aus eigener Recherche, Erfahrung und persönlicher Sicht. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Wer eine medikamentöse Lithium-Therapie erwägt oder bereits psychiatrische Medikamente einnimmt, sollte vor jeder Veränderung – einschließlich der Aufnahme niedrigdosierter Lithium-Supplemente – den behandelnden Arzt konsultieren. Bei Erkrankungen der Niere oder der Schilddrüse, bei Einnahme von Diuretika, ACE-Hemmern oder nichtsteroidalen Antirheumatika ist eine ärztliche Begleitung angezeigt. Schwangere und Stillende sollten ohne ärztliche Rücksprache keine Lithium-Supplemente einnehmen.
📚 Quellen
Yankner BA et al. (2025). Lithium deficiency and the onset of Alzheimer’s disease. Nature, 6. August 2025.
Topol E (2025). Lithium and its potential protection from Alzheimer’s disease. Ground Truths.
Schrauzer GN (2002). Lithium: occurrence, dietary intakes, nutritional essentiality. Journal of the American College of Nutrition, 21(1).
Kessing LV et al. (2017). Association of lithium in drinking water with the incidence of dementia. JAMA Psychiatry, 74(10).
Hamstra SI et al. (2023). Beyond its psychiatric use: the benefits of low-dose lithium supplementation. Current Neuropharmacology, 21(4).
Nehls M (2024). Das Lithium-Komplott: Plädoyer für ein essentielles Spurenelement.
Greenblatt JM (2022). The Lithium Solution.
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